| Geplante Freisetzungsversuche von gentechnisch verändertem Weizen |
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Winterthur, Bäretswil und Zürich, 4. Juni 2007 Dringliche Anfrage im Kantonsrat betreffend von Lilith C. Hübscher (GRÜNE), Gerhard Fischer (EVP) und Sabine Ziegler (SP) Die ETH und die Universität Zürich planen in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon (ART) Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen am Stadtrand von Zürich. Die Initiantinnen und Initianten der erwähnten Initiative hatten betont, dass wissenschaftliche Freisetzungsversuche während des Moratoriums möglich sein sollen, wobei seriöse Biosicherheitsforschung und nicht produktorientierte Entwicklungsforschung im Vordergrund zu stehen hat. Die Versprechungen der Bundesbehörden gehen ebenfalls dahin. Seit Ende Mai sind wir nun mit anderen Fakten konfrontiert: Sowohl die drei Freisetzungsversuche auf Zürcher Boden als auch das NF-59 Programm zeigen, dass nicht die dringende Risikoforschung, sondern Nutzenforschung bzw. Funktionstests von gentechnisch herbeigeführten Pilzresistenzen in Weizen im Vordergrund stehen. So steht bei den Weizen-Freisetzungsversuche eine Nutzpflanze im Zentrum, von der es weltweit noch keine Gentech-Sorte gibt. Zudem ist die Relevanz für die Schweizer Landwirtschaft fragwürdig: Mehltau an Weizen ist in der Schweiz kein vorrangiges Problem. Beim NFP 59 ist insbesondere bedauerlich, dass die Risikoforschung des ETH-Konsortiums rund um die Labor- und Freisetzungsversuche zum Bt-Mais abgelehnt wurde. Zum einen handelt es sich hier um eine real existierende, für die Schweiz relevante GVP. Zum andern hätte ein umfassendes, erprobtes Risikoabschätzungsverfahren die aktuelle Frage beantworten können, ob «ein berechtigter Grund zur Annahme besteht, dass der gentechnisch veränderte Organismus (Bt-Mais) eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt», wie dem Schreiben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von Ende April zu entnehmen ist, worin der sofortige Verkaufsstopp verfügt wurde. Zwar ist für die Bewilligung von GVP-Freisetzungsgesuche in erster Linie der Bund zuständig, die Zuständigkeit für den Vollzug der Überwachung hingegen liegt beim Kanton, wie auch aus der beantworteten Interpellation KR-Nr. 273/2006 hervorgeht. Es liegt daher im ureigensten Interesse des Kantons Zürich dringend abzuklären, ob die Weizen-Freisetzungsgesuche notwendig und die unabdingbaren Instrumente zur Gewährung der Biosicherheit verfügbar sind. Voraussetzung dazu ist eine unabhängige Forschung. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
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